Aha, jetzt ist es also raus, wofür sie die Seuche beim Schopfe packen wollen: Grundrechte nur noch gegen einwandfreien Seuchenpass, sprich digitale Identität. Ein fälschungssicheres digitales Verzeichnis des je eigenen sozialen Profils und der biographischen Zeitleiste einer Person soll die Virenfreiheit belegen, kann aber viel mehr. Auf der Basis der anfallenden Daten würden Lebensläufe und Sozialprofile endgültig und eindeutig quantifizierbar. Was quantifizierbar ist, ist nach „objektiven“ Kriterien bewertbar und in letzter Konsequenz verkäuflich und handelbar.
Heise, der größte deutschsprachige Technikverlag, quasi der Spiegel fürs Ingenieurswesen, berichtet vom Stand der Dinge:
Gegen Bürger, die „nachweisen, dass sie nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft die übertragbare Krankheit, wegen der Schutzmaßnahmen getroffen werden, nicht oder nicht mehr übertragen können“, sollen Grundrechtseinschränkungen nach § 28 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) nicht angeordnet werden dürfen. Quelle
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