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Kathrin Englert

Kathrin Englert ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Forschungsprojekt „L’état c’était moi? Transformation von Staatlichkeit und ihre Folgen für Deutungsmuster, Habitusformationen und berufliches Selbstverständnis“ an der Universität Siegen. Von 2009 bis 2011 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Forschungsprojekt „Die Bedeutung des Internets für gesellschaftliche Teilhabe am Beispiel alltäglicher Praxen Erwerbsloser“ am Arbeitsbereich Arbeit-Gender-Technik an der TU Hamburg-Harburg. Arbeitsschwerpunkte: Arbeitssoziologie, Wandel von Arbeitswelten, Erwerbslosenforschung, Ungleichheitsforschung, Wohlfahrtsstaatsforschung, Internet- und Techniksoziologie, Gender Studies

Ihre Thesen zum Panel 6 „Digitale Spaltung“:

Thesen: 1. Digitale Spaltung per Gesetz: ALG II-Beziehende brauchen keine internetfähigen Computer, weil sie Fernseher haben. Dieser Ansicht sind deutsche Sozialgerichte und forcieren damit eine digitale Spaltung per Gesetz. Die Chance auf Veränderung wurde trotz des Urteils des Bundessverfassungsgerichts im Februar 2010 von politischer Seite vergeben. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die Arbeitslosengeld II-Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft und eine Neuberechnung gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber dazu aufgefordert, „die soziale Wirklichkeit zeit- und realitätsgerecht im Hinblick auf die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums zu erfassen, die sich etwa in einer technisierten Informationsgesellschaft anders als früher darstellt“ (BVerfG, 1 BvL 1/09). Aber auch nach der Neuberechnung der Arbeitslosengeld II-Regelsätze sieht das Gesetz weiterhin lediglich knapp 6 Euro im Monat für Internet- und Onlinedienste sowie für Datenverarbeitungsgeräte und Software vor. Diese geringe Summe erstaunt insofern nicht, weil als Berechnungsgrundlage der neuen Regelsätze das Verbrauchs- und Konsumverhalten des untersten Einkommensfünftels herangezogen wird, d.h. als Referenzgruppe dienen die Haushalte, die seit Jahren von einer digitalen Spaltung betroffen sind.

2. Internet als Medium der Kompensation sozialer Ungleichheit: Der Alltag von Menschen im ALG II-Bezug ist in besonderem Maße durch prekäre Lebensverhältnisse gekennzeichnet. Der Verlust von Erwerbsarbeit bedeutet den Verlust einer zentralen Dimension gesellschaftlicher Teilhabe, der sich auch auf weitere Teilhabeformen wie soziale Nahbeziehungen, Rechte, Kultur und Bildung auswirkt. Gerade bezüglich der eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten, die mit Erwerbslosigkeit und geringen finanziellen Mitteln einhergehen, birgt das Internet große Teilhabepotentiale: Das Internet erscheint als Kompensationsmedium im Bereich Kultur und Bildung, als Medium für Zeitvertreib und Freizeitgestaltung, als Medium für Empowerment im Bereich Rechte, als alternative Einkommens- oder Zuverdienstquelle, als Mittel der Tagesstrukturierung, als sozialer Ort und Heimat, als Raum für Solidarität oder als Arbeitsmittel für politisches Engagement. Dies ist ein zentrales Ergebnis des von Do Gerbig, Betje Schwarz, Gabriele Winker und mir durchgeführten DFG-Forschungsprojekts zur Bedeutung des Internets für die gesellschaftliche Teilhabe Erwerbsloser (Arbeitsbereich Arbeit-Gender-Technik, TU Hamburg-Harburg).

3. Internet als Medium der Produktion sozialer Ungleichheit: Das Internet ist aber nicht nur eine Unterstützung und Hilfe bei der Realisierung von gesellschaftlicher Teilhabe, sondern wird im Zeitalter der digitalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft sogar zu einer Voraussetzung. Viele Informationen sind außerhalb des Internets nur sehr schwer zugänglich und von KundInnen wird in immer mehr Bereichen eine Mitarbeit verlangt, um überhaupt an bestimmte Dienstleistungen zu kommen. Hier ist die ARGE mit der Telefonauskunft: „Lesen Sie das doch selber nach, das steht doch im Internet!“ keine Ausnahme. Je mehr solche Mitarbeit ins Internet verlagert wird, umso schwieriger wird es, ohne dieses Medium auszukommen. Das bedeutet, dass ein nicht vorhandener oder eingeschränkter Internetzugang an sich zu einem Faktor sozialer Ungleichheit wird und eine weitere Dimension der Ausgrenzung und sozialen Verwundbarkeit von Erwerbslosen darstellt. Ein fehlender oder eingeschränkter Internetzugang produziert durch die Exklusion von zentralen Lebenschancen soziale Ungleichheit. Damit sind Erwerbslose tendenziell doppelt ausgegrenzt: aus der Erwerbsarbeitsgesellschaft und aus der digitalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft.

4. Politische Forderungen: Angesichts der andauernden digitalen Spaltung per Gesetz bedarf es dringend politischer Forderungen, denn das Internet darf kein Netz für Wohlhabende bleiben. Gefordert werden muss erstens die Anerkennung des Internets als Grundbedarf in der heutigen digitalen Gesellschaft. Lediglich die Nutzung eines Telefons als Grundbedarf zu werten und bei der Berechnung der Regelleistungen zu berücksichtigen, reicht nicht aus. Zweitens muss die Unpfändbarkeit von internetfähigen PCs eingeführt werden, denn Fernseher können die Grundversorgung mit Informationen nicht mehr ausreichend gewährleisten. Des Weiteren bedarf es drittens dringend der Gewährleistung der notwendigen Technikausstattung, so dass Erwerbslose das Internet orts- und zeitsouverän nutzen können. Dies könnte durch eine angemessene Erhöhung der Regelsätze realisiert werden. Außerdem bedarf es viertens zielgruppenspezifischer Computerkurse für Wenig- und Nichtnutzende, die sowohl Medienkompetenz als auch den Nutzen des Internets vermitteln. Da das Internet gerade im Bereich Kultur und Freizeit große Teilhabegewinne ermöglicht, könnte man fünftens überlegen, ein ‚Sozialticket für Internetangebote’ einzuführen, damit sich Erwerbslose durch die Nutzung illegalisierter Angebote nicht strafbar machen müssen.

One Response to “Kathrin Englert”

  1. […] Kathrin Englert, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Siegen, Referentin im Panel 6 “Digitale Spaltung”, hat uns spannende Thesen zum Thema übermittelt, die wir hier dokumentieren: […]

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