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Aus gegebenem Anlass, einen Kollegen beschäftigt die Sache beim Mittagstisch und weil meine Nachlese ja vielleicht über den Einzelfall hinaus interessant ist. Das Problem, eine noch nicht ausgeheilte Corona-Spätfolge: Die Arbeitgeberin setzt Zoom voraus für bestimmte Meetings. Das erscheint aber aus Beschäftigtensicht inakzeptabel, sobald man auch auf Arbeit nicht bereit ist, auf ein Mindestmaß an persönlicher digitaler Souveränität zu verzichten, konkret: Wenn man für seine eigene Person eine Bild- und Sprach-basierte Verhaltensprofilierung durch einen Digitalkonzern ausschließen will – auch während der Arbeitszeit. Zur Erinnerung: Gegenstand des Arbeitsvertrags ist ein Teil der Lebenszeit, nicht ein Teil der Persönlichkeit, nämlich der visuelle und sprachliche Ausdruck einer Person.

Tatsächlich hat Zoom im August 23 per „Nutzungsbedingungen“ versucht, die Schulung von KI durch Nutzeraktivitäten zu etablieren. Nach einem globalen Shitstorm hat der Konzern einen (Teil-)Rückzieher gemacht. Mittlerweile gibt es diverse KI-Features und eine Zusicherung als fettgedruckten Passus in den Nutzungsbedingungen:

Zoom verwendet keine Audio-, Video-, Chatinhalte, per Bildschirmfreigabe weitergegebenen Dateien, Anhänge oder sonstige kommunikationsähnliche Kundeninhalte (z. B. Ergebnisse von Umfragen, Whiteboards und Reaktionen), um Modelle künstlicher Intelligenz zu trainieren.

Die Schlaumeier verweisen dann noch auf die Möglichkeiten zum Opt-Out. Warum Opt-Out aber eigentlich gar nicht geht, arbeitet das Projekt9 aus – auf dem zum Microsoft-Konzern gehörigen Portal LinkedIn (kopfschüttel!).

Problematisch ist mE nach wie vor der zum Stichtag heute gültige Abschnitt 10.2 der Nutzungsbedingungen von Zoom in der Fassung vom 11.8.2023 in Verbindung mit Zooms „Richtlinien zur angemessenen Nutzung“. Da wir davon ausgehen können, dass die permanente, automatisierte Prüfung, die sich Zoom hier zumutet bzw. herausnimmt, nicht von Menschen leistbar ist, müssen wir diesen Passus lesen als die Selbstermächtigung zur Anwendung von KI auf unsere Inhalte, Opt-In hin oder her. Anwendung wohlgemerkt, nicht Training.

Hier tut sich aber eine technische Grauzone in der Unterscheidung zwischen Anwendung und Training auf. Wer als Organisation den Entscheidungsspielraum sogar hat und vor diesem Hintergrund sicher gehen will, statt einfach der gegenwärtigen AGB-förmigen Zusicherung der Firma Zoom sein Vertrauen zu schenken (Vertrauen ist gut usw.), der oder die hat ja Alternativen zur Verfügung, im konkreten Betrieb: Nextcloud Talk. Bis mindestens zu einem dutzend Teilnehmern funktioniert der Gruppenvideocall zufriedenstellend. Der Dienst läuft im konkreten Fall komplett lokal und selbst gehostet. Das ganze läuft im Browser (oder auf der Nextcloud Talk App auf dem Endgerät/Smartphone). Lediglich Nutzungsgewohnheiten bei der Erstellung und Verteilung der Links zum Call wären umzustellen.

 

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