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Niemand soll anonymen Zugang zum Internet haben – so jedenfalls sieht es § 111 TKG (Telekommunikationsgesetz) vor. Damit Daten für eventuelle Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden vorhanden sind, sind in Deutschland die Provider durch dieses Gesetz gezwungen, unter anderem Name und Anschrift von ihren Kunden zu erheben. Das betrifft meinen Mobilfunk-Vertrag, aber auch jede Prepaid-Karte, Festnetzanschlüsse etc.
Was aber, wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat? Da die Provider zwar verpflichtet sind, diese Daten zu erheben, aber nicht berechtigt sind, diese erhobenen Daten zu prüfen, hat sich die Praxis etabliert, Phantasieadressen anzugeben, um beispielsweise eine Prepaid-Mobiltelefonkarte zu erhalten. Oder eine Adresse zu hinterlegen und die Karte dann an Menschen ohne festen Wohnsitz weiterzugeben. Weiterlesen

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