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Das Online-Whiteboard zur Veranstaltungsreihe im Überblick (Screenshot 26.4.23)

Am Montag, dem 24. April, fand die 4. und letzte Session der Workshop-Reihe Digitale Vergesellschaftung statt. Einige Ergebnisse der Workshop-Reihe lohnen sich auf die Schnelle festgehalten zu werden, damit sie für eine spätere Dokumentation nicht in Vergessenheit geraten. Zentral waren über die vier Veranstaltungen der Reihe hinweg Fragen rund um die Vergesellschaftung digitaler Infrastrukturen.

In der ersten Sitzung ging es zunächst um die Frage, was Vergesellschaftung bedeutet und welches Problem sie lösen kann. Zudem wurden vier bestehende alternative Ansätze zur digitalen Vergesellschaftung im Status Quo identifiziert:

  • Plattform-Genossenschaften,
  • kommunale/staatliche „öffentliche“ Plattformen,
  • förderierte Plattformen wie das Fediverse und
  • demokratisch besetzte Plattformräte.

Alle vier Ansätze – so die These – implizieren bereits vielversprechende institutionelle Designs, die gemeinsam ein umfassendes Bild einer Vergersellschaftungsutopie der digitalen Infrastruktur ergeben.

In der zweiten Sitzung begannen wir nach dem Gegenstand der Vergesellschaftung zu fragen: Sollen wir anstreben, einzelne bestehenden Plattform-Organisationen zu vergesellschaften (wenn diese weiterhin im Wettbewerb mit anderen stehen…)? Wir waren uns einig, dass dies durchaus möglich sei, da viele Plattformen „Infrastrukturen“ sind, für die eine öffentliche Kontrolle vergleichsweise leicht zu legitimieren sei.

In der dritten Sitzung fragten wir uns, wie eine Vergesellschaftung von Daten konkret aussehen könnte. Ausgangspunkt war die Bedeutung von Angebotsdaten über Produkte und Unternehmen für eine demokratische Wirtschaftsplanung. Je nach Governance-Struktur der Angebotsdaten ergeben sich dabei unterschiedlich „radikale“ Formen der Wirtschaftsplanung. Die entscheidende These hier ist, dass wir die informationstechnologischen Voraussetzungen einer demokratischen Wirtschaftsplanung auf einzelne Transformationsstufen herunterbrechen können, die im Status Quo beginnen und aufeinander aufbauen  (Das schließt an an ältere Debatten zum Übergangsproblem, die auf „Einstiegsprojekte“ oder „Keimformen“ fokussierten). Demnach würde eine Vergesellschaftung der Produktivkräfte eine Vergesellschaftung der Distributivkräfte voraussetzen, was wiederum eine Vergesellschaftung von Angebotsdaten bzw. ein Vetriebsmonopol des Staates impliziert (wie wir es bspw. Beim ÖPNV-Ticketvertrieb oder in der Schulbildung haben).

In der letzten Sitzung arbeiteten wir das 3-Stufen-Modell der digitalen Vergesellschaftung weiter aus und übertrugen es auf den Bereich der Daseinsvorsorge. Dabei diskutierten wir u.a. die Legitimität eines öffentlichen Vertriebsmonopols, welche je nach Charakter eines Gutes stark variiert und bspw. von der Knappheit des Gutes abhängt (Wasser, Wald, Wohnen etc.).

 

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