Kathrin Englert, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Siegen, Referentin im Panel 6 „Digitale Spaltung“, hat uns spannende Thesen zum Thema übermittelt, die wir hier dokumentieren:
Thesen:
1. Digitale Spaltung per Gesetz: ALG II-Beziehende brauchen keine internetfähigen Computer, weil sie Fernseher haben. Dieser Ansicht sind deutsche Sozialgerichte und forcieren damit eine digitale Spaltung per Gesetz. Die Chance auf Veränderung wurde trotz des Urteils des Bundessverfassungsgerichts im Februar 2010 von politischer Seite vergeben. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die Arbeitslosengeld II-Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft und eine Neuberechnung gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber dazu aufgefordert, „die soziale Wirklichkeit zeit- und realitätsgerecht im Hinblick auf die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums zu erfassen, die sich etwa in einer technisierten Informationsgesellschaft anders als früher darstellt“ (BVerfG, 1 BvL 1/09). Aber auch nach der Neuberechnung der Arbeitslosengeld II-Regelsätze sieht das Gesetz weiterhin lediglich knapp 6 Euro im Monat für Internet- und Onlinedienste sowie für Datenverarbeitungsgeräte und Software vor. Diese geringe Summe erstaunt insofern nicht, weil als Berechnungsgrundlage der neuen Regelsätze das Verbrauchs- und Konsumverhalten des untersten Einkommensfünftels herangezogen wird, d.h. als Referenzgruppe dienen die Haushalte, die seit Jahren von einer digitalen Spaltung betroffen sind.
2. Internet als Medium der Kompensation sozialer Ungleichheit: Der Alltag von Menschen im ALG II-Bezug ist in besonderem Maße durch prekäre Lebensverhältnisse gekennzeichnet. Continue Reading »
Tags: Digitale Spaltung, Hartz IV, Kathrin Englert